Schauprozess gegen Bochumer Studentin
Nachdem Anzeigen gegen neun weitere Personen auf Beschluss des Landgerichts Bochum bereits vor Monaten eingestellt worden waren, erscheint die Aufnahme des Verfahrens in diesem Einzelfall unverständlich. Der 20jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Januar 2007 auf dem Campus der Ruhr-Universität „widerrechtlich in befriedetes Besitztum eingedrungen“ zu sein, als rund 150 Polizisten die Freie Universität räumten.
Zum Auftakt des Prozesses erfolgte zunächst eine ausführliche Einlassung der Richterin, warum dieser Prozess gegen eine Einzelperson angeblich gerechtfertigt wäre. Darüber hinaus drehte sich die Verhandlung hauptsächlich um die Frage, ob die Initiierung des Prozesses überhaupt rechtens sei? RUB-Rektor Weiler hatte bereits über einen Monat vor der Räumung präventiv gegen Unbekannt Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. In den Verfahren gegen die anderen neun Protestler waren sowohl ein anderer Richter des Amtsgerichts Bochum als auch nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft drei weitere Richter des Landgerichts der Auffassung, dass ein solcher präventiver Strafantrag unzulässig sei. Der Verdacht liegt nahe, dass die Klärung dieser abstrakten Rechtsfrage nun auf dem Rücken der jungen Mandantin ausgetragen werden soll oder die Staatsanwaltschaft hier gar einen politischen Schauprozess inszenieren will.
Obwohl die zuständige Richterin bereit wäre, das Verfahren gegen die junge Frau einzustellen, besteht die Staatsanwaltschaft auf einer Fortführung des Prozesses und würde im Zweifelsfall eventuell sogar eine Klärung der Rechtsfrage durch nächsthöhere Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht) anstrengen. Die Gesamtkosten des Verfahrens müssten im ungünstigsten Fall von der angeklagten Studentin getragen werden und könnten sich auf bis zu 5.000 Euro belaufen. Um dies abzuwenden, könnte Rektor Weiler vor einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung seine Strafanzeige zurückziehen. Dies wäre nicht nur der einfachste Weg, um unnötige Kosten für ein höchst fragwürdiges Verfahren einzusparen, sondern darüber hinaus sehr naheliegend, da sich die Frage stellt, welches Interesse die Unileitung an der Verurteilung einer Einzelperson fast anderthalb Jahre nach Räumung des Querforums West überhaupt noch haben kann.
Weitere Informationen auf der Website der Freien Uni Bochum und den Räumungsseiten